Beschäftigung und Finanzierung von Pflegekräften aus dem Ausland
Viele Senioren wünschen sich trotz Pflegebedürftigkeit im Alter in den eigenen vier Wänden zu bleiben. 2013 wurden 71 % aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Doch nicht immer können Angehörige die Pflege daheim leisten – und eine ambulante Pflege ist teuer, da hohe Beträge anfallen, die nicht komplett von den Krankenkassen übernommen werden.
Realisierung der Pflege zu Hause mit Hilfe einer ausländischen Pflegekraft
Besonders wenn rund um die Uhr Betreuung benötigt wird, kann auch ausländisches Pflegepersonal eine kostengünstigere Alternative zum Pflegeheim sein, zumal die Unterbringung in einer stationären Einrichtung in der Regel mit langen Wartezeiten verbunden ist.
Da in Deutschland oftmals Fachpersonal fehlt, kommen viele Pflegekräfte inzwischen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik oder Ungarn. Für die Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa (bzw. dem EU-Ausland) gibt es verschiedene Modelle:
- Selbstständige Pflegekraft:
Die ausländische Pflegekraft arbeitet auf selbstständiger Basis. Hierbei entsteht unter Umständen die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. - Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell:
Die Pflegekraft wird direkt als Arbeitnehmer/-in im Privathaushalt eingestellt. Dazu wird ein Arbeitsvertrag eingegangen. Nachteil bei dieser Variante können die ungewohnten bürokratischen Hürden als Arbeitgeber sein. Des Weiteren trägt man als Arbeitgeber selbst das Risiko für Krankheit und Urlaubsabwesenheit der Pflegekraft. - Entsendemodell:
Die Pflegekraft wird als Angestellte eines ausländischen Dienstleistungsunternehmens nach Deutschland entsandt, welches auch der Arbeitgeber ist und sich somit um Sozialabgaben, Krankengeld, Urlaubsvertretung etc. kümmert.
Finanzierung einer Pflegekraft aus dem Ausland
Die Kosten für ausländische Pflegekräfte hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Qualifikation
- Krankheitsbild des Pflegebedürftigen
- Pflegestufe des Betreuungsbedürftigen
- Umfang und Art der auszuführenden Tätigkeiten
- anfallende Nachtarbeit, Freizeit- und Ruhemöglichkeiten für die Pflegekraft
- Niveau der Sprachkenntnisse
- Notwendigkeit eines Führerscheins
Die Kosten belaufen sich damit ungefähr auf 1.900 bis 2.500 Euro pro Monat. Sogenannte Pflegesachleistungen, mit denen normalerweise die Leistungen eines Pflegedienstes bezahlt werden, können allerdings nicht für die Deckung dieser Kosten verwendet werden. Bei Vorliegen einer Pflegestufe steht jedoch das Pflegegeld zur Verfügung, mit dem ein Teil der Ausgaben beglichen werden kann.
Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit einer steuerlichen Entlastung: Wer Steuern bezahlt und einkommensteuerpflichtig ist, kann die über eine Vermittlungsagentur entsandte Pflegekraft als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ oder als „Außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend machen. Dies ist auch als direkter Angehöriger der zu pflegenden Person möglich.
Weiterhin ist auch die Inanspruchnahme der jährlichen Pauschale der Verhinderungspflege bei Vorliegen einer Pflegestufe möglich. Im Ergebnis kann die monatlich reale Belastung damit auf rund 1.200 bis 1.500 Euro sinken. Im Vergleich mit der privaten Zahlungspflicht für die Inanspruchnahme eines Heimplatzes ein durchaus konkurrenzfähiges Angebot.
Fazit: Ausländische Pflegekräfte eine echte Alternative, aber Kosten müssen zum Großteil selbst getragen werden
Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland tragen also zum großen Teil Betreuungsbedürftige und ihre Angehörigen. Ob die Betreuung durch eine ausländische Pflegekraft im häuslichen Umfeld eine Alternative zu Pflegeheim darstellt, hängt jedoch vor allem von den Vorstellungen und Wünschen des zu Pflegenden ab. Anders als bei einem ambulanten Pflegedienst hat der Pflegebedürftige aber eine konstante Bezugsperson – wenn nötig rund um die Uhr – und kein wechselndes Personal. Dazu findet die Pflege im gewohnten Umfeld statt.